Referenz Freizeit - Miete - Neuenhaus

Freizeitgrundstück in Randlage von Neuenhaus

Neuenhaus
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Freizeit
Vermarktungsart
Miete
PLZ
49828
Ort
Neuenhaus
Grundstück
700 m²
Kaltmiete
150 €
vermarktungsstatus
Referenz

Beschreibung:

Dieses eingezäunte Freizeitgrundstück in schöner Randlage von Neuenhaus bietet Ihnen ca. 700 m² Fläche, auf denen Sie sich ausfalten können. Sie erreichen es über eine eigene Zufahrt. Als Extra erhalten Sie noch 2 Räume des Schuppens/ kleiner Stall, welcher ca. 20 m² groß ist und mit Strom versorgt ist, um z. B. Sachen abzustellen. Die Pflege des Grundstücks ist selbstverständlich vom Mieter zu übernehmen.

Die Miete beträgt monatlich 150,00 Euro. Je nach dem, wie es genutzt wird, werden wir die Höhe der Nebenkosten festlegen.

Bitte teilen Sie uns direkt in Ihrer Anfrage mit, wofür Sie das Grundstück gern nutzen möchten. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Lagebeschreibung:

Neuenhaus ist eine aufstrebende Kleinstadt und Sitz der Samtgemeinde Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim im Land Niedersachsen und hat rund 14.000 Einwohner. Neuenhaus liegt an der 182 km langen Vechte sowie an der Dinkel einem 89 km langem Zufluss der Vechte. Die direkte Nachbarschaft zur niederländischen Grenze machen den Standort sehr interessant.

Neuenhaus hat alles, was eine Kleinstadt ausmacht. Diverse Einkaufs-, Sport-, Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten finden Sie direkt vor Ort. Das Hallenbad verfügt seit Sommer 2019 über ein Außenbecken. Von der Grundschule bis hin zur Oberstufe sind alle Schulformen in Neuenhaus angesiedelt.

Die Verkehrsanbindung mit PKW, Bus und Bahn ist gut. Die nächste Autobahnauffahrt wäre Schüttorf / Bad Bentheim, A30 (ca. 25 km) oder Wietmarschen-Lohne, A31 (ca. 20 km).

Ausstattung:

Energieausweis:

Sonstige Angaben:

Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim
Veldhausener Str. 34
49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98 99 00
Fax. 05941 – 98 99 029
E-Mail info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.