Referenz Etagenwohnung - Miete - Neuenhaus

Zentral gelegene Wohnung im 1. Obergeschoss in Neuenhaus

Neuenhaus
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Miete
PLZ
49828
Ort
Neuenhaus
Zimmer
2
Wohnfläche
60 m²
Kaltmiete
390 €
vermarktungsstatus
Referenz

Beschreibung:

Entdecken Sie Ihr neues Zuhause inmitten von Komfort und Bequemlichkeit! Diese ansprechende Wohnung mit ca. 60 m² Wohnfläche steht ab dem 01.07.2024 ggf. früher für Sie zur Verfügung. Genießen Sie den Luxus des sofortigen Einzugs und erleben Sie Wohnen im 1. Obergeschoss.

Die zentrale Lage in Neuenhaus macht diese Wohnung zu einer idealen Wahl für alle, die Leben und eine ausgezeichnete Erreichbarkeit schätzen. Mit einer durchdachten Raumaufteilung bietet diese Wohnung guten Wohnkomfort.

Aufteilung:
- Flur
- Küche inkl. Einbauküche
- Wohn- und Esszimmer mit Zugang zum Balkon
- Schlafzimmer
- Badezimmer
- Abstellraum

390,00 € Kaltmiete
110,00 € NK - Vorauszahlung zzgl. Strom
780,00 € Kaution

Lagebeschreibung:

Neuenhaus ist eine aufstrebende Kleinstadt und Sitz der Samtgemeinde Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim im Land Niedersachsen und hat rund 14.000 Einwohner. Neuenhaus liegt an der 182 km langen Vechte sowie an der Dinkel einem 89 km langem Zufluss der Vechte. Die direkte Nachbarschaft zur niederländischen Grenze macht den Standort sehr interessant.

Neuenhaus hat alles, was eine Kleinstadt ausmacht. Diverse Einkaufs-, Sport-, Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten finden Sie direkt vor Ort. Das Hallenbad verfügt seit Sommer 2019 über ein Außenbecken. Von der Grundschule bis hin zur Oberstufe sind alle Schulformen in Neuenhaus angesiedelt.

Die Verkehrsanbindung mit PKW, Bus und Bahn ist gut. Die nächste Autobahnauffahrt wäre Schüttorf / Bad Bentheim, A30 (ca. 25 km) oder Wietmarschen-Lohne, A31 (ca. 20 km).

Ausstattung:

Energieausweis:

Baujahr:
1990

Ausstattungsbeschreibung:

Der Energieausweis ist in Bearbeitung.

Sonstige Angaben:

Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim, Veldhausener Str. 34, 49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98990 0, Fax. 05941 – 98990 29, E-Mail: info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Käuferprovision:
Die auf Seite 2 genannte Käuferprovision (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19%) ist vom Käufer zu zahlen. Verdient und fällig wird diese erst mit notarieller Beurkundung. Die Berechnungsgrundlage ist der notariell festgeschriebene Kaufpreis.

Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.