Attraktives Ein-/ Zweifamilienhaus in Neugnadenfeld
Beschreibung:
Willkommen zu Ihrem zukünftigen Zuhause in Neugnadenfeld! Diese charmante Immobilie aus dem Jahr 1979 bietet Ihnen und Ihrer Familie nicht nur eine komfortable Wohnfläche von ca. 189 m², sondern auch ein großzügiges Grundstück von ca. 659 m², das direkt an ein Naturschutzgebiet grenzt.Aufteilung - Erdgeschoss:
- Flur
- Gäste-WC
- Wohn- und Esszimmer
- Schlafzimmer
- Badezimmer
- Büro
- Küche inkl. Einbauküche
- Abstellraum
Aufteilung - Dachgeschoss:
- Flur
- Wohnzimmer
- Küche inkl. Einbauküche
- 2 Schlafzimmer, davon eins mit Balkon
- Badezimmer
- WC
Aufteilung - Kellergeschoss:
- Flur
- Hobby-/ Partyraum mit Kaminofen
- Heizungsraum
- Abstellraum
Ein Highlight dieses Hauses ist der gemütliche Kamin im Wohnzimmer, der mit Pellets beheizt wird und für wohlige Wärme in den Wintermonaten sorgt. Hier können Sie entspannte Abende vor dem Feuer verbringen und die Atmosphäre genießen.
Die Immobilie verfügt außerdem über eine geräumige Doppelgarage, in der insgesamt vier Autos Platz finden. Angrenzend an die Garage befindet sich ein praktischer Geräteschuppen, der Ihnen zusätzlichen Stauraum bietet.
Der halb ausgebaute Dachboden, der über eine feste Treppe begehbar ist, bietet Ihnen vielseitige Nutzungsmöglichkeiten – hier können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen.
Besonders attraktiv ist auch die Möglichkeit, die Immobilie als Zweifamilienhaus zu nutzen. Dank eigenständiger Wohnbereiche und Zähler bietet das Haus genügend Platz für eine große Familie oder auch für generationsübergreifendes Wohnen.
Insgesamt bietet dieses Ein-/Zweifamilienhaus in Neugnadenfeld ein hervorragendes Wohnkonzept, das sowohl hohen Wohnkomfort als auch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieser Immobilie und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Lagebeschreibung:
Die Gemeinde Ringe zählt insgesamt etwa 2.000 Einwohner und gehört zur Samtgemeinde Emlichheim. Die Gemeinde des Kreises Grafschaft Bentheim besteht aus den Ortsteilen Großringe, Kleinringe sowie Neugnadenfeld und ist vorwiegend ländlich geprägt. Durch die Gemeinde Ringe fließt der Fluss Vechte, der in Laar die Grenze zu den Niederlanden passiert.Eine gute Verkehrsanbindung zur Autobahn, geht über die Landstraße B403/B213, dann Auffahrt Richtung Bad Bentheim von dort gibt es eine gute Anbindung zu A30/31.
Ausstattung:
Energieausweis:
- Baujahr:
- 1979
Ausstattungsbeschreibung:
Der Energieausweis ist in Bearbeitung.Sonstige Angaben:
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim, Veldhausener Str. 34, 49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98990 0, Fax. 05941 – 98990 29, E-Mail: info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Käuferprovision:
Die auf Seite 2 genannte Käuferprovision (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19%) ist vom Käufer zu zahlen. Verdient und fällig wird diese erst mit notarieller Beurkundung. Die Berechnungsgrundlage ist der notariell festgeschriebene Kaufpreis.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
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