Attraktive Doppelhaushälfte in beliebter Sackgassenlage von Uelsen
Beschreibung:
Diese helle und laufend modernisierte Doppelhaushälfte mit Wohlfühlfaktor bietet ca. 152 m² Wohnfläche auf einem ca. 657 m² großzügigen Grundstück in sehr guter Wohnlage von Uelsen. Die Sackgassenlage unterstreicht das Ganze nochmal positiv.Aufteilung Erdgeschoss:
- Eingangsbereich
- Flur
- Wohn- und Esszimmer
- Küche inkl. Einbauküche
- Hauswirtschaftsraum mit separatem WC
- lichtdurchfluteter Wintergarten
Aufteilung Dachgeschoss:
- Flur mit Zugang auf den Balkon
- Schlafzimmer mit Zugang auf den Balkon
- weiteres Schlafzimmer
- Abstellraum
- Badezimmer
- separates WC
Der Garten bietet Platz zum Entspannen.
Als Pkw-Stellplatz dient die Doppelgarage mit ca. 50 m2 Nutzfläche, sowie die Stellplätze davor.
- teilw. Parkettböden
- Glasfaseranschluss vorhanden
- Wintergarten aus 1968
- überwiegend Kunststofffenster aus 2001
- Dacheindeckung inkl. Wärmedämmung aus 2015
Lagebeschreibung:
Uelsen, ein Luftkurort liegt im Landkreis Grafschaft Bentheim. Direkt an der niederländischen Landesgrenze. Zur Samtgemeinde Uelsen gehören die Mitgliedsgemeinden Uelsen, Getelo, Gölenkamp, Halle, Itterbeck, Wilsum und Wielen. Die Samtgemeinde hat eine Fläche von ca.19,4 km² und eine Einwohnerzahl von 11.295 Einwohnern.Die Dinge des täglichen Bedarfs können im Ort erledigt werden. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Banken, Behörden und die ärztliche Versorgung sorgen für ein angenehmes Dorffeeling. Vom Kindergarten bis zum Gymnasium finden Sie alles direkt im Ort.
Uelsen ist ein anerkannter Erholungsort und weit über die Grenzen der Grafschaft Bentheim als Urlaubsort bekannt. Weitläufige Rad- und Wanderwege bis in die benachbarte Niederlande sorgen für Entspannung und Erholung.
Durch die gute Verkehrsanbindung zur B 403 und A31 haben sich viele mittelständische Unternehmen in den Gewerbegebieten von Uelsen niedergelassen.
Ausstattung:
Energieausweis:
- A+
- A
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
- Baujahr:
- 1928
- Endenergieverbrauch:
- 166,5 kWh/(m²*a)
- Energieausweis:
- Verbrauchsausweis
- Energieeffizienzklasse:
- F
- Energieausweis gültig bis:
- 27.04.2023
- wesentlicher Energieträger:
- Pellet
- Baujahr lt. Energieausweis:
- 2016
Sonstige Angaben:
Energieausweis ist in Bearbeitung.Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim
Veldhausener Str. 34
49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98 99 00
Fax. 05941 – 98 99 029
E-Mail info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
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